Was kostet der IHK Ausbilderschein?

Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung, also der sogenannte IHK Ausbilderschein ist eine sehr sinnvolle Investition in die eigene berufliche Karriere.

Wenn Sie sich auf die AEVO-Prüfung (AEVO steht für AusbilderEignungsVerOrdnung) vorbereiten, so ist üblicherweise eine angeleitete Vorbereitung sehr sinnvoll. Dazu kommen noch die Prüfungsgebühren Ihrer zuständigen Kammer. Die Zuständigkeit der Kammer ergibt sich aus dem eigenen Wohnort bzw. Standort des Arbeitgeber Unternehmens.

Mit einer Beispielrechnung möchten wir Ihnen die Kosten verdeutlichen:

Teilnahme AEVO Online Kurs bei uns = 299,- EUR (inkl. Schulungsmaterial, Übungsaufgaben, Coaching praktische Prüfung, Tipps & Tricks etc.)

Prüfungsgebühr z. B. bei der IHK Berlin = 130,- EUR

ggf. zusätzliche Übungsaufgaben via App = 6,99 EUR

Gesamtkosten = 435,99 EUR

Die Kosten der Kammer sind sehr unterschiedlich. Hier ein beispielhafter Vergleich (ohne Gewähr):

– IHK Köln = 139,- EUR

– IHK Karlsruhe = 180,- EUR

– IHK Frankfurt a. M. = 290,- EUR

Mit unserem Online Kurs können Sie ganz bequem von Zuhause oder dem Arbeitsplatz aus im betreuten Echtzeit-Live-Unterricht alle wichtigen Themenbereiche der schriftlichen und praktischen IHK Ausbildereignungsprüfung erfahren. Schreiben Sie uns hier kostenfrei und unverbindlich und wir prüfen gemeinsam, wann Sie am besten unseren Vorbereitungskurs für Ihre AEVO-Prüfung (IHK) ablegen sollten:

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Hier finden Sie uns

Adresse

Unterweg 41 42929 Wermelskirchen

Telefonische Erreichbarkeit 

Montag bis Freitag: 13–19 Uhr

Digitale Erreichbarkeit 

rund um die Uhr per E-Mail an christina@aevo-ausbilderschein.de

AEVO Ausbilderschein

Seit 2010 bereiten wir Menschen deutschlandweit auf die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (sog. Ausbilderschein) vor.

Wir haben bis dato über 5.500 Menschen zur erfolgreichen AEVO-Prüfung unterstützt und begleitet.

Was bedeutet AEVO eigentlich?

Aevo ist eine Abkürzung für die:

  • Ausbilder
  • eignungs
  • ver-
  • ordnung

Die AEVO-Prüfung legen Sie an einer Kammer ab (z. B. einer IHK).

Mit der erfolgreich abgelegten AEVO-Prüfung haben Sie bewiesen, dass Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erlangt haben und bis auf Weiteres Menschen in einem dualen Ausbildungsberuf (entsprechend Ihrer Fachqualifikation) ausbilden dürfen.