Antwort: Ja, natürlich ist der Ausbilderschein auch für Quereinsteiger m/w/d sinnvoll. Es ist möglich, dass eine entsprechend angemessene Zeit an Berufserfahrung (ohne Gewähr: das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit z. B. von 3 Jahren oder mehr) als die sogenannte fachliche Eignung von der zuständigen Kammer anerkannt wird.
Was ist also zu tun in diesem Fall:
- Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kammer (z. B. IHK) und lassen Sie prüfen, ob Ihre berufliche Tätigkeit anerkannt werden kann, um einen bestimmten anerkannten Dualen Ausbildungsberuf auszubilden
- Hier lohnt es sich ggf. auch darüber nachzudenken, als sog. „Externe Person“ an der Abschlussprüfung im jeweiligen Dualen Ausbildungsberuf (wahrscheinlich auf eigene Kosten – bitte prüfen Sie, ob es ggf. eine andere Möglichkeit zur Finanzierung gibt). Ihr Vorteil: Sie haben im Erfolgsfall selbst einen Abschluss in einer anerkannten Dualen Ausbildungsberuf
- Wenn Ihre zuständige Kammer zustimmt, dann können Sie auch als Quereinsteiger m/w/d die AEVO-Prüfung ablegen
Für weitere Fragen rund um die Ausbildereignungsprüfung und deren Vorbereitung schreiben Sie uns gerne an christina@aevo-ausbilderschein.de.
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