Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags
a) Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die vereinbarte Schulung bzw. das vereinbarte Coaching, nicht der Erfolg.
b) Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.
Anmeldung / Angebot / Vertragsabschluss
a) Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Brief, E-Mail, Telefonisch) oder mit verbindlicher Buchung im Online Shop.
b) Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur AEVO Ausbilderschein an.
c) Die Anmeldung muss zur Wirksamkeit der Vereinbarung über die Schulung bzw. das Coaching schriftlich bestätigt werden.
d) Der Vertragsabschluss über ein Seminar bzw. ein Coaching kommt durch schriftliche Annahme des Angebots und durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber zustande.
e) Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
f) Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den Preisangaben der Agentur AEVO Ausbilderschein zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer m/w/d kann per Überweisung / Vorkasse seiner Zahlungspflicht nachkommen.
g) Besondere Zahlungsbedingungen: Sämtliche Zahlungen sind sofort nach der Buchung einer Dienstleistung ohne jeden Abzug fällig bzw. nach Zahlungsziel lt. bestätigtem Angebot. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur AEVO Ausbilderschein ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% (ab 01.01.2021).
Stornierungen und Absagen
a) Bei Stornierungen bzw. Absagen durch den Auftraggeber in weniger als 10 Werktage vor Seminarbeginn berechnen wir den vollen Preis der gebuchten Leistung. Es gilt das Eingangsdatum der Stornierung bzw. der Absage.
b) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers m/w/d ist möglich.
c) Ein Verschieben der Teilnahme auf das nächstmögliche gleiche Leistungsangebot ist einmalig möglich.
d) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Schulungs-/Coaching-Gebühren
a) Die Preise je Leistungsangebot verstehen sich pro Teilnehmer m/w/d.
b) Eine Teilnahme an nur einem Teil der gebuchten Leistung berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
c) Die Preise verstehen sich inklusive gültiger Mehrwertsteuer, sofern das Leistungsangebot nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
d) Rechnungen sind vor Veranstaltungsbeginn per angebotener Zahlarten zu bezahlen.
Teilnehmerzahl
a) Aus didaktischen Gründen ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge des Eintreffens der schriftlichen Anmeldungen berücksichtigt.
b) Im Falle einer Teilnehmerbegrenzung behält sich die Agentur AEVO Ausbilderschein Überbelegungen oder ergänzende Termine vor, soweit dies unter Berücksichtigung von Inhalt und Konzept der Leistung den Teilnehmern m/w/d zumutbar ist.
c) Die Agentur AEVO Ausbilderschein behält sich vor, Leistungen wegen besonderer Gründe (z. B. Ausfall des Dozenten m/w/d) oder mangels ausreichender Beteiligung spätestens 5 Werktage vor Leistungsbeginn abzusagen. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie umgehend.
d) Die Mindestteilnehmeranzahl bei Leistungen liegt (soweit keine anderen Regelungen bzw. Vereinbarungen getroffen sind) bei 6 Personen.
Allgemeine Teilnehmerbedingungen
a) Der Teilnehmer m/w/d verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Agentur AEVO Ausbilderschein vor, den Teilnehmer m/w/d von der Veranstaltung auszuschließen. Die Agentur AEVO Ausbilderschein behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
b) Der Seminarleiter/Coach/Trainer m/w/d ist gegenüber den Teilnehmern m/w/d für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Leistungsumfang
Was Sie von den Leistungen der Agentur AEVO Ausbilderschein inhaltlich erwarten dürfen, ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Veranstaltungsbeschreibung der jeweiligen Leistung. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich. Die Dozenten m/w/d sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.
Änderungsvorbehalt
Die Agentur AEVO Ausbilderschein behält sich vor, Leistungen räumlich und/oder zeitlich in zumutbarem Umfang zu verlegen oder abzusagen bzw. einen anderen Dozenten m/w/d ersatzweise einzusetzen. Sollte eine Leistung nicht stattfinden können, wird die Leistungsgebühr nicht fällig. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen weist die Agentur AEVO Ausbilderschein darauf hin, dass das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Die Agentur AEVO Ausbilderschein behält sich sämtliche Rechte an den bereitgestellten Aufzeichnungen und Schulungsunterlagen vor. Das betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der bereitgestellten Aufzeichnungen und gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon darf ohne schriftliche Genehmigung der Agentur AEVO Ausbilderschein geändert, reproduziert, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur Gestaltung von Schulungsveranstaltungen verwandt werden.
Datenschutz
Der Auftraggeber m/w/d erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Agentur AEVO Ausbilderschein verwendet werden, soweit dies im Zusammenhang mit der Schulung, insbesondere für den Zweck der Aktualisierung der Produktinformation, die Gegenstand der Schulung sind, erforderlich ist.
Haftung
a) Die Agentur AEVO Ausbilderschein haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Agentur Marketing op de Eck oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden.
b) Darüber hinaus haftet die der Agentur AEVO Ausbilderschein unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten der Agentur AEVO Ausbilderschein verursacht wurden. Die Haftung ist ferner auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur AEVO Ausbilderschein bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Agentur AEVO Ausbilderschein haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
c) Die Agentur AEVO Ausbilderschein haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Dienstleistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Dienstleistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches der der Agentur AEVO Ausbilderschein liegen.
d) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten m/w/d der Agentur AEVO Ausbilderschein. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten m/w/d verursachten Schäden ist jedoch auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur AEVO Ausbilderschein bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Agentur AEVO Ausbilderschein haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten m/w/d der Agentur AEVO Ausbilderschein verursacht worden sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Wermelskirchen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und/oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
Schlussbestimmungen
a) Die Agentur AEVO Ausbilderschein behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
b) Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.
Stand der AGB: 23. Februar 2024