Ablauf der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO

Die Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) besteht aus zwei aufeinander folgenden Prüfungsteilen:

  • schriftlicher Prüfungsteil
  • Dauer: 180 Minuten
  • Form: Multiple Choice
  • Medium: Papierbogen / am PC / Tablet
  • Bestanden bei 50% richtigen Antworten
  • „Alles oder Nichts“-Prinzip, d. h. ich muss alle richtigen Antworten auswählen
  • praktischer Prüfungsteil
  • Dauer: 30 Minuten
  • Form erste Hälfte: Präsentation oder praktische Durchführung
  • Form zweite Hälfte: Fachgespräch
  • Bestanden bei 50%
  • orientiert an die eigene Berufspraxis
  • Didaktisch und inhaltlich gut strukturiert

Die AEVO-Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie beide Prüfungsteile jeweils mit 50% bestehen.

Wo mache ich den Ausbilderschein?

Sie legen die Ausbildereignungsprüfung immer bei der sog. Zuständigen Stelle, also z. B. bei ihrer zuständigen IHK oder HWK ab. Viele zuständige Stellen bieten regelmäßig Prüfungstermine an.

Was bringt mir der Ausbilderschein nach AEVO?

Sie erhalten damit die Befähigung, andere (meist berufsunerfahrene) Menschen in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Arbeitgeber suchen sehr oft nach Arbeitnehmern m/w/d mit dieser Qualifikation, um in ihrem Unternehmen ausbilden zu können. 

Wie bereite ich mich am besten auf die AEVO-Prüfung vor?

Das liegt in der Tat auch ein wenig an Ihnen 

 Es gibt unterschiedlich lange Vorbereitungskurse. 

Mein Tipp: Fragen Sie sich, wie sie sich selbst einschätzen in Sachen selbständiges Lernen. Wenn Sie der Meinung sind, Anleitung zu benötigen, dann wählen sie am besten einen Kurs, der etwas länger andauert. Ich biete Ihnen mehrtägige Schulungen vor Ort, Online oder auch in ihrem Unternehmen an. Schreiben Sie mir gerne.

Was beinhaltet die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO?

Die AEVO-Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen:

a) Die schriftliche AEVO-Prüfung (Dauer: 180 Minuten, Bearbeitung von 80 Fragen, meist im sog. Multiple-Choice-Verfahren, am PC/Tablet oder in Papierformat)

b) Die praktische AEVO-Prüfung (Dauer: 30 Minuten, 10-15 Minuten praktische Unterweisung oder Präsentation, 10-15 Minuten Fachgespräch)

Begleitend dazu ist von vielen Kammern eine Ausarbeitung Ihrer praktischen Unterweisung oder Präsentation gefordert.

Ist die Ausbildereignungsprüfung schwer?

Die Ausbildereignungsprüfung hat einen gewissen Anspruch. Wenn Sie sich gut und strukturiert vorbereiten (oder am besten vorbereiten lassen), dann steigt die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg 

 Schreiben Sie mir, um zu erfahren, welche effektiven Möglichkeiten zur AEVO-Prüfungsvorbereitung ich ihnen bieten kann.

Was kostet die Ausbildereignungsprüfung?

Bei den Kosten kommt es darauf an, wie Sie sich vorbereiten wollen:

a) Kosten für den Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung AEVO

b) Kosten für die Prüfung bei der zuständigen Stelle (der Kammer)

Schreiben Sie mir. Ich prüfe gerne mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen für die Ausbildereignungsprüfung?

Sie sollten die sog. fachliche Eignung (§30 Berufsbildungsgesetz) mitbringen. Das kann z. B. folgendes sein:

a) Sie haben erfolgreich die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen

b) Sie haben ein Studium absolviert, dass sich thematisch mit einem oder mehreren Ausbildungsberufen gleicht

c) Sie haben eine anderweitige fachliche Vorbildung genossen

d) Sie haben lange Zeit als ungelernte Kraft in einem bestimmten Themenfeld gearbeitet

In jedem Fall sollten Sie Kontakt zu ihrer zuständigen Kammer aufnehmen, die mit ihnen im Vorfeld klärt, ob ihr beruflicher Werdegang geeignet ist.

Das Berufsbildungsgesetz besagt: Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. In die vorhandene fachliche Eignung fließt auch die erfolgreich absolvierte AEVO-Prüfung. 

Die persönliche Eignung ergibt sich aus den Vorgaben des §29 des Berufsbildungsgesetzes.

Wie lange ist die Ausbildereignungsprüfung gültig?

Die einmal erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung ist solange gültig, solange Sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder ihnen aus anderweitigen Gründen die Eignung zum Ausbilden von der zuständigen Stelle entzogen wird.


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