Was kostet der IHK Ausbilderschein? Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung, also der sogenannte IHK Ausbilderschein ist […]
Frage: Wie lange ist die Ausbildereignungsprüfung gültig? Antwort: Die einmal erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung ist solange gültig, […]
Das Herz als Lerninstrument mag zunächst einmal befremdlich klingen. Wir Menschen tragen von Natur aus bereits […]
In vielen Berufen wie z. B. in der gewerblich-technischen und handwerklichen Branche sind Hand-Fertigkeiten wesentlicher Bestandteil […]
Beim Lernen als Veränderung des Verhaltens gibt es Lernqualitäten, die sich bekanntermaßen steigern. Das klassische Auswendiglernen […]
Die AEVO-Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: a) Die schriftliche AEVO-Prüfung (Dauer: 180 Minuten, Bearbeitung von ca. […]
Sie erhalten damit die Befähigung, andere (meist berufsunerfahrene) Menschen in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Arbeitgeber suchen […]
Die Ausbildereigungsprüfung nach der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsteilen: schriftlicher Prüfungsteil Dauer: 180 Minuten […]
Sie legen die Ausbildereignungsprüfung immer bei der sog. Zuständigen Stelle, also z. B. bei ihrer zuständigen […]
Bei den Kosten kommt es darauf an, wie Sie sich vorbereiten wollen: a) Kosten für den […]

Hier finden Sie uns

Adresse

Unterweg 41 42929 Wermelskirchen

Telefonische Erreichbarkeit 

Montag bis Freitag: 13–19 Uhr

Digitale Erreichbarkeit 

rund um die Uhr per E-Mail an christina@aevo-ausbilderschein.de

AEVO Ausbilderschein

Seit 2010 bereiten wir Menschen deutschlandweit auf die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (sog. Ausbilderschein) vor.

Wir haben bis dato über 5.500 Menschen zur erfolgreichen AEVO-Prüfung unterstützt und begleitet.

Was bedeutet AEVO eigentlich?

Aevo ist eine Abkürzung für die:

  • Ausbilder
  • eignungs
  • ver-
  • ordnung

Die AEVO-Prüfung legen Sie an einer Kammer ab (z. B. einer IHK).

Mit der erfolgreich abgelegten AEVO-Prüfung haben Sie bewiesen, dass Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erlangt haben und bis auf Weiteres Menschen in einem dualen Ausbildungsberuf (entsprechend Ihrer Fachqualifikation) ausbilden dürfen.