Die Ausbildereigungsprüfung nach der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsteilen:

  • schriftlicher Prüfungsteil
    • Dauer: 180 Minuten
    • Form: Multiple Choice
    • Medium: Papierbogen / am PC/Tablet
    • Bestanden bei 50% richtige Antworten
    • „Alles oder Nichts“-Prinzip
  • praktischer Prüfungsteil
    • Dauer: 30 Minuten
    • Form erste Hälfte: Präsentation oder praktische Durchführung
    • Form zweite Hälfte: Fachgespräch
    • Bestanden bei 50%
    • orientiert an die eigene Berufspraxis
    • Didaktisch und inhaltlich gut strukturiert

Die AEVO-Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie beide Prüfungsteile jeweils mit 50% bestehen.

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Unterweg 41 42929 Wermelskirchen

Telefonische Erreichbarkeit 

Montag bis Freitag: 13–19 Uhr

Digitale Erreichbarkeit 

rund um die Uhr per E-Mail an christina@aevo-ausbilderschein.de

AEVO Ausbilderschein

Seit 2010 bereiten wir Menschen deutschlandweit auf die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (sog. Ausbilderschein) vor.

Wir haben bis dato über 5.500 Menschen zur erfolgreichen AEVO-Prüfung unterstützt und begleitet.

Was bedeutet AEVO eigentlich?

Aevo ist eine Abkürzung für die:

  • Ausbilder
  • eignungs
  • ver-
  • ordnung

Die AEVO-Prüfung legen Sie an einer Kammer ab (z. B. einer IHK).

Mit der erfolgreich abgelegten AEVO-Prüfung haben Sie bewiesen, dass Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erlangt haben und bis auf Weiteres Menschen in einem dualen Ausbildungsberuf (entsprechend Ihrer Fachqualifikation) ausbilden dürfen.